Bewerberinfos für Lehrer |
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Lehrkräfte, die Beamte des Landes Baden-Württemberg sind, können trotz des späten Termins vom Landesdienst aufgrund der einschlägigen Vorschriften in den Privatschuldienst unter Anrechnung der Beurlaubungszeit auf das Besoldungsdienstalter und die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beurlaubt werden. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Dienstordnung der Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der hierzu ergangenen Besoldungsordnung L, diese orientiert sich an der Bundes- bzw. Landesbesoldungsordnung A. Angestellte Lehrkräfte werden auf der Grundlage der dienstrechtlichen Regelungen, die für die Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg-Stuttgart jeweils gelten, angestellt und vergütet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Aussagefähige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte baldmöglichst an: |
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OStD i.K. A. Hofmann St. Meinrad-Gymnasium, Seebronner Str. 40, 72108 Rottenburg a. N. Tel.: 07472/9378-0 Fax: 07472/9378-10 email: anton.m.hofmann@smg.de |
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Lehrerinnen und Lehrer, die über das Hauptverfahren eine Einstellungszusage beim Staat bekommen haben oder schon als Landesbeamte tätig sind, können an unsere Schule beurlaubt werden, ohne dass sich dabei am beamtenrechtlichen Status etwas ändert. |
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